Klasse A 1 berechtigt zum Führen von Krafträdern (auch mit Beiwagen) bis zu einem Hubraum von nicht mehr als 125cm3 und mit nicht mehr als 11KW, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einem Hubraum von nicht mehr als 50cm3 oder bbH mehr als 45km/h mit bis zu 15KW. Die Altersvorraussetzung beträgt 16 Jahre.
MOTORRADFÜHRERSCHEIN
Die Fahrerlaubnis zum Führen von Krafträdern wird in drei Stufen angeboten:
Klasse A 2 berechtigt zum Führen von Krafträdern mit max. 35KW (Leistung/Gewicht max. 0,2 KW/kg) sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge (Leistung bis 15 KW), da die Klasse A 1 eingeschlossen ist. Die Altersvoraussetzzung beträgt 18 Jahre.
Klasse A berechtigt zum Führen von Krafträdern und dreirädrigen Kraftfahrzeugen (jeweils ohne Leistungsbeschränkung). Die Altersvoraussetzung beträgt bei Ersterwerb 24 Jahre, bei Vorbesitz von A 2 (min. 2 Jahre) 20 Jahre. Bei dreirädrigen Kraftfahrzeugen beträgt die Altersvoraussetzung 21 Jahre.
Für die praktische Ausbildung steht jeweils eine Suzuki zur Verfügung.
Grundbetrag
Grundbetrag für die allgemeinen Aufwendungen, einschließlich Unterricht
Fahrstunde
Preis für Autobahn-, Nacht-, Überlandfahrten beträgt: 70 €.
VORSTELLUNGSENTGELTE ZUR PRÜFUNG
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Theoretische Prüfung: 70€
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Praktischer Prüfung: 190€
KLASSE A UND B GLEICHZEITIG
Für Fahrschüler/innen, die gleichzeitig den Führerschein für die Klassse A oder A 2 in Kombination mit der Klasse B machen möchten, bieten wir einen Preisnachlass. Der Grundbetrag ist dann nur 480,00 €.